UNSERE LEISTUNGEN

Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder...

  • bei Finanzamt und Familienkasse
  • bei Finanzgerichten
  • beim Gesetzgeber und bei der Öffentlichkeitsarbeit

und zwar:

  • allgemein bei der Beratung und steuersparenden Planung in Steuersachen       
  • nach § 4 Nr. 11 StBerG;
  • bei der Einkommensteuererklärung, wenn sie Einkünfte

    • aus nichtselbständiger Arbeit oder Alterseinkünfte oder Unterhaltsleistungen erzielen, auch wenn Sie daneben Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften) erzielen, beraten wir, sofern die Einnahmen daraus insgesamt 13.000 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 26.000 €, nicht übersteigen;
    • auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind;   

  • beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung;
  • beim Kindergeld nach Abschnitt X EStG;
  • beim Antrag auf Einkommensteuerveranlagung;
  • bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) nach dem AVmG;
  • bei der Eigenheimzulage (Grundförderung, Baukindergeld, Ökozulage);
  • bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten sowie den damit zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben;
  • bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz);
  • bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben;
  • bei Dienstleistungen im Haushalt/am Haus oder Wohnung (private Reparatur und Modernisierungsarbeiten);
  • bei der Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuern);
  • bei der Arbeitnehmersparzulage und Beantragung der Wohnungsbauprämie.

Wir errechnen Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Eigenheimzulage, Riesterzulage, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie, erstellen Anträge und Erklärungen, überprüfen eingehende Bescheide für Sie und führen den gesamten Schriftwechsel, ggf. Rechtsbehelfe und Finanzrechtsstreite.

... und das alles ganzjährig und für einen Mitgliedsbeitrag!

 (zzgl. einer einmaligen Aufnahmegebühr bei Neueintritt.)

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